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Neufassung unserer Vereinssatzung 

Bisherige Vereinssatzung (Stand 21.04.1999)

Vorschlag für neue Vereinssatzung (Stand 07.03.2026)

Änderung/Ergänzung vom 15.03.2014 zur Satzung vom 21.04.1999:

§ 23 Bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Burglengenfeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

​§ 24 Inkrafttreten der Satzung: Diese Satzung tritt mit dem Tag der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Hinweis: in der Mitgliederversammlung am 27.03.2026 wird über die Satzungsneufassung abgestimmt. 

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